Prüfungsstatistiken

Über die Hälfte der Studierenden muss das Assessment-Jahr oder Teile davon repetieren. Dies bringt neben finanziellen Einbussen vor allem auch zusätzlichen Stress mit sich, da der zweite Versuch über die berufliche Zukunft entscheidet: Ein erneutes Nicht-Bestehen führt zum definitiven Ausschluss aus der entsprechenden Fakultät und zu einem schweizweiten Studienverbot für Rechtswissenschaften.

Prüfungsmodus und Bewertungsmassstäbe sind je nach Universität, Besetzung des Lehrstuhls und Jahrgang unterschiedlich. Zudem legen die Universitäten die Erfolgsquoten nicht vollständig offen. Anhand der veröffentlichten Daten lässt sich jedoch klar ableiten, dass vor allem das erste Jahr besonders vielen Studierenden zum Verhängnis wird, und dass nicht wenige von einem definitiven Studienausschluss betroffen sind.

Universität Zürich

Das Assessment bestehen nur jene Studierende, die in sämtlichen Prüfungen mindestens die Note 4,0 erreichen. Im Frühjahrssemester 2015 gab es folgende Durchfallquoten (vgl. Prüfungsstatistiken der UZH):

  • Strafrecht I: 49,8 Prozent
  • Öff. Recht I: 34,7 Prozent
  • Privatrecht I: 31,8 Prozent
  • Rechtsgeschichte: 20,5 Prozent

Aus statistischer Sicht stellt das erste Jahr die grösste Hürde im Jus-Studium dar. Daher ist es wichtig, mit den neuen Lernfreiheiten im Studium verantwortungsvoll umzugehen und von Anfang an effizient und prüfungsfokussiert zu lernen. Dabei hilft dir unser Sommerseminar.